leider hat sich bei der Bibel (katholische Religion) ein Fehler eingeschlichen und es stand die alte Ausgabe auf der Schulbuchliste der 6. Klasse. Wir haben das inzwischen korrigiert. Für Sie gilt: Die Kinder arbeiten in Religion mit der Bibel weiter, die bereits in der 5. Klasse benutzt wurde. Sie brauchen keine neue zu kaufen.
Sie finden auf unserer Homepage ab sofort die Schulbuchlisten für das kommende Schuljahr. Dazu klicken Sie bitte auf den zweiten Punkt im Bereich „Eltern“. Ebenso finden Sie dort eine Liste mit all den Abkürzungen, die auf den Listen bei den verschiedenen Fächern vermerkt sind. Für das Fach Latein gibt es einen Hinweis für alle, die diese Sprache gewählt haben.
Achtung: Bis zum Ende der Woche kann es ab Betriebsbeginn auf allen Linien der PalatinaBus zu Verspätungen und Fahrtausfällen aufgrund eines Streiks kommen.
Am Dienstag, dem 27.04.21 fanden nacheinander zwei Lesungen im Jahrgang 7 mit Stefanie Hasse statt. Aufgrund der besonderen Situation las Frau Hasse unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen im Atrium auf dem Sek 1-Hof. Gott sei Dank spielte das Wetter mit und niemand musste frieren. Den Hygieneauflagen war gleichfalls geschuldet, dass nicht dem gesamten Jahrgang die Teilnahme an den Lesungen angeboten werden konnte. Per Losverfahren wurde eine Begrenzung auf Teilgruppen der Klassen 7b und 7d vorgenommen. Letztlich führte der exklusive kleine Kreis aber zu einer besonderen Atmosphäre.
Die Jugendlichen lauschen gespannt, als die Autorin mit sicherer Stimme aus ihrem Buch „BookElements – Die Magie zwischen den Zeilen“ vorlas. Dies ist der erste Band ihrer erfolgreichen Trilogie. Hasse erweckt in ihren drei Romanen Charaktere aus bekannten Jugendbüchern zum Leben und baut sich mit diesen eine eigene Welt.
Stefanie Hasse ist eine der größten Buchbloggerinnen Deutschlands. Mit ihrem lockeren, flüssigen und frischen Schreibstil sowie ihrer mitreißenden Art schaffte sie es, ihre junge Zuhörerschaft zu fesseln. In der anschließenden Fragerunde nutzten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, sehr differenzierte Fragen zu stellen, sowohl zum Inhalt des Buches als auch zum Leben und zur Arbeit der Autorin. Abschließend erhielten die Siebtklässlerinnen und Siebtklässler von der Autorin signierte Autogrammkarten.
Die Lesungen fanden im Rahmen der Bibliothekstage Rheinland-Pfalz statt und wurden wieder in Kooperation mit der Stadtbücherei Schifferstadt unter Mithilfe von Martina Kees und Alexandra Lähn organisiert und durchgeführt. Dafür herzlichen Dank! Obwohl zu keiner Zeit Planungssicherheit herrschte, hatten wir uns als einzige Schule in ganz Rheinland-Pfalz dazu entschlossen, eine Live-Lesung zu organisieren, um ein wenig „Normalität“ in den für uns alles andere als normalen Schulalltag zu bringen. Die Autorin war ebenfalls sichtlich begeistert, wieder vor einer „realen“ Zuhörerschaft live zu lesen und kommentierte erfreut: „Endlich bekomme ich wieder Rückmeldung durch Mimik und nicht durch Emojis auf dem Computer.“
Einen Teil der Kosten dieser Veranstaltung übernahmen auch in diesem Schuljahr wieder dankenswerterweise der Förderverein.
Marion Rudolph (Organisatorin der Autorenlesungen)
um Ihnen noch einmal einen Überblick über die für Sie und Ihre Kinder relevanten schulrechtlichen Gegebenheiten zum Schuljahresende zu verschaffen, fassen wir den derzeitigen Stand noch einmal kurz zusammen.
Im Gegensatz zum letzten Schuljahr bleiben die Versetzungsbestimmungen gültig.
Allerdings haben die Notenkonferenzen verstärkt Möglichkeiten bekommen, pädagogisch sinnvolle Einzelentscheidungen zu treffen. So kann z. B. eine Versetzung aus besonderen Gründen nach § 71 SchO erfolgen, wenn die Notenkonferenz die Nichtversetzung auf die einschlägigen Unterrichtsbedingungen zurückführt und eine Versetzung für pädagogisch sinnvoll erachtet.
Gleichzeitig erfolgte eine Fristverlängerung für Anträge auf freiwilligen Rücktritt über die Osterferien hinaus bis zum Zeitpunkt der Versetzungskonferenzen. Auch hier entscheidet die zuständige Klassenkonferenz. Anträge auf freiwillige Wiederholung müssen der Klassenleitung bis zum 6. Juli 2021 schriftlich vorliegen.
In der Oberstufe ist grundsätzlich die freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe möglich. Dabei darf die Verweildauer in der MSS 4 Schuljahre nicht überschreiten. Für dieses Schuljahr gilt, dass eine freiwillige Wiederholung nicht auf die Verweildauer angerechnet wird. Anträge auf freiwillige Wiederholung müssen der MSS-Leitung bis zum 6. Juli 2021 schriftlich vorliegen.
aktuell haben wir Störungen an der Telefonanlage und sind leider nicht zu erreichen. Das ist bereits seit Freitag so. Auch unser Internet zeigt sich höchst störanfällig. Wenn Sie Ihr Kind entschuldigen wollen, schreiben Sie bitte eine Mail an das Sekretariat. Dann ist die Krankmeldung dokumentiert.